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Leistungsfeststellung

Allgemein

 

Die Grundlagen zur Bewertung der Leistungen in den jeweiligen Fächern sind in den Kerncurricula der Fächer und dem Erlass zur Arbeit in der Grundschule verankert. Verbindliche Absprachen werden in den Fachkonferenzen unserer Schule und den regionalen Fachkonferenzen getroffen. Die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand genehmigen die Bewertungsschlüssel. Die Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten transparent sein.

 

Arbeits- und Sozialverhalten

 

Zusätzlich zu den Noten bekommen die Kinder eine Rückmeldung über ihr Arbeits- und Sozialverhalten, das sich folgendermaßen zusammensetzt:

 

A … verdient besondere Anerkennung.

B … entspricht den Erwartungen in vollem Umfang.

C … entspricht den Erwartungen.

D … entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen.

E … entspricht nicht den Erwartungen.

 

Die Formulierungen können durch die Lehrkraft erweitert werden und sind in den Bereichen D und E notwendig.

 

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

− Leistungsbereitschaft und Mitarbeit

− Ziel- und Ergebnisorientierung

– Kooperationsfähigkeit

− Selbstständigkeit

− Sorgfalt und Ausdauer

− Verlässlichkeit.

 

Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

− Reflexionsfähigkeit

− Konfliktfähigkeit

− Vereinbaren und Einhalten von Regeln; Fairness

− Hilfsbereitschaft und Achtung anderer

− Übernahme von Verantwortung

− Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

 

Notenschlüssel für die schriftlichen Leistungen

 

Prozente Note

 

100-96 % 1

95-80 % 2

79-65 % 3

64-50 % 4

49-25 % 5

24-0 % 6

 

Der Benotungsschlüssel gilt für alle Fächer ab Klasse 3. Die zu erreichende Punktzahl muss in Tests ausgewiesen und somit nachvollziehbar sein.

 

Notendefinition gemäß KMK-Beschluss:

Notenbezeichnung

Notenziffer

Notendefinition

sehr gut

1

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

gut

2

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

befriedigend

3

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

ausreichend

4

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

mangelhaft

5

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

ungenügend

6

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Zwischennoten und so genannte Prädikatsanhängsel sind in Notenzeugnissen unzulässig. Soll darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Leistungen in einem Fach besser oder schlechter als die zusammenfassende Bewertung waren, kann im Zeugnis ein entsprechender Hinweis unter „Bemerkungen“ gegeben werden.

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